FÜR FAMILIEN

*Alle Auskünfte, Angaben, Informationen und Links sind lediglich zur Orientierung und Hilfestellung zusammengefasst. Für rechtliche Auskünfte, Informationen, Ansprüche oder Regelungen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden und Ämter.

Familienzentrum Emsland

Die emsländischen Familienzentren sind alltagsnahe und niedrigschwellige Begegnungsorte für Familien. Wichtiges Ziel dabei ist, Elterninteressen und Kindeswohl in Einklang zu bringen. Hilfen zur Alltagsbewältigung und gegebenenfalls zur Stärkung der Erziehungskompetenz, die sich an den jeweiligen örtlichen und familiären Gegebenheiten orientieren, sind Kernpunkte der Arbeit.

 

Räumlich sollen die Familienzentren vor allem den Kindertagesstätten angegliedert werden, da diese, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, bereits ein breites Angebot im Bereich von Bildung, Erziehung und Betreuung vorhalten.

 

Mehr Informationen zu den emsländischen Familienzentren finden Sie im hier eingebundenen Film sowie unter www.familienzentrum-emsland.de.


Emsländische Familienstiftung

Beruf und Familie

Die Emsländische Stiftung „Beruf und Familie“ wurde am 12.12.2006 auf der Jahreshauptversammlung des Wirtschaftsverbandes Emsland e.V. durch den Landkreis und den Wirtschaftsverband gegründet. Das Stiftungskapital von einer Millionen Euro konnte durch die Beteiligung von 47 Unternehmen zusammengetragen werden – ein starker Beweis für die Verbundenheit der heimischen Wirtschaft mit der Region.

Die Familienstiftung war damals die emsländische Reaktion auf die neuen Herausforderungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Denn im Emsland gibt es neben den Großunternehmen viele kleine und mittelständische – oft inhabergeführte – Unternehmen, die individuelle Lösungsansätze zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verfolgen wollten. Diesem Anspruch möchte die Stiftung nachkommen.

Die „Große Koalition für Kinder“, die vom Landkreis Emsland initiiert wurde, stellte 2005 die Initialzündung in punkto Kinder- und Familienfreundlichkeit dar. Die Emsländische Stiftung hat diesen Kurs aufgegriffen und in den vergangenen Jahren konsequent fortgesetzt. Denn unter „Familienfreundlichkeit“ versteht die Emsländische Stiftung mehr als nur die Betreuung von Kindern. Neben Familien mit kleinen Kindern nimmt die Stiftung auch Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen in den Blick, die von individuellen Arbeitsmodellen und einer familienfreundlichen Personalpolitik profitieren können. Dabei tragen schon kleine Umstrukturierungen, Flexibilitäten und Freiräume zum Dialog dazu bei, Familien- und Berufsleben zu vereinbaren.

Familienpolitik im Unternehmen neu denken, lohnt sich!

Dienstleistungen

Der überwiegende Teil ihrer Aufgaben wird den Landkreisen durch Gesetz übertragen. Eine Übersicht der vielfältigen Dienstleistungen sowie entsprechende Leistungsbeschreibungen finden Sie im Bürgerservice oder unmittelbar innerhalb der Organisationsstruktur, da die zentralen Leistungen den Fachbereichen direkt zugeordnet sind.

Frühe Hilfen im LK

Frühe Hilfen dienen dazu, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den ersten Lebensjahren frühzeitig und nachhaltig zu verbessern und tragen zu einem gesunden Aufwachsen der Kinder bei. Die Familien werden durch Frühe Hilfen bei der Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt. Auf der Basis interdisziplinärer Zusammenarbeit wollen Frühe Hilfen Information, Beratung und passgenaue Unterstützung im Alltag für alle Familien bieten.

Service Portal Emsland

Ob Menschen im Alter, Familien, Jugendliche oder Alleinerziehende - Hier im Service-Portal finden Jung und Alt ihre Kontaktpersonen für Hilfe(n) im Alltag, wie zum Beispiel im Haushalt, bei den Hausaufgaben, für die Kinderbetreuung oder für die Freizeitgestaltung.

Im Emsland ist jede Reise ein Kinderspiel

Was ist eigentlich ein echter Familienurlaub? Wenn Kinder morgens voller Vorfreude das Ferienhaus verlassen und abends glücklich, müde und mit dreckiger Jeans wiederkommen. Wenn Eltern ganz ohne schlechtes Gewissen auf der Liege unter einem Schatten spendenden Baum faulenzen. Wenn der Vater mit dem Sohn ein Kanu mietet für eine Paddeltour auf der Hase und die Mutter mit der Tochter zu einem Ritt an der Ems aufbricht. Wenn die ganze Familie im Tretboot über den Badesee schippert oder sich im Eiscafé eine kühle Erfrischung gönnt.

FAMILIENLEISTUNGEN*:

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder bereits einer der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

  • Kinderzuschlag

  • Arbeitslosengeld II

  • Sozialgeld

  • Sozialhilfe

  • Wohngeld

  • Asylbewerberleistungen

folgende Leistungen können Sie erhalten:

  • pers. Schulbedarf

  • soziale und kulturelle Aktivitäten

  • Ausflüge

  • Schülerbeförderung

  • Mittagessen

  • Lernförderung

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter. In allen anderen Fällen beantragen Sie die Leistungen bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis.

BILDUNG UND TEILHABE

Eltern können nach der Geburt Elterngeld in Anspruch nehmen, hier kann gewählt werden:

  • Basiselterngeld

  • ElterngeldPlus

  • Partnerschaftsbonus (vier zusätzliche ElterngeldPlus -Monate pro Elternteil)

Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater, wenn Sie…

  • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen

  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben

  • in Deutschland wohnen

  • gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Auch bei Scheidung oder Trennung haben Sie einen bestehenden Anspruch.

Alleinerziehende können Geld vom Staat erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Sie erhalten außerdem pro Kind einen erhöhten Steuerfreibetrag.

ELTERNGELD

Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Gebühren sind abhängig vom Wohngeld, oder Leistungen nach dem SGB II, XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, entfallen die Gebühren.

KINDERBETREUUNG

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es unterstützt Sie bei der Versorgung Ihrer Kinder und wird monatlich gezahlt.

Sie haben Anspruch, wenn Sie…

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Ihren Kindern in Deutschland wohnen.

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland leben (bestimmte Voraussetzungen)

  • einen deutschen Pass besitzen und im Ausland wohnen, aber in Deutschland Steuern zahlen.

Einen Anspruch haben alle Kinder - unabhängig vom Einkommen der Familie. Beantragen Sie das Kindergeld am besten gleich nach der Geburt bei Ihrer Familienkasse. Halten Sie für den Antrag Ihre steuerliche Indentifikationsnummer Ihres Kindes bereit

KINDERGELD

Wenn Ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Sie für Ihr Kind/er einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Der Kinderzuschlag soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Ausgaben für Ihr Kind abzudecken.

Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie ab dem 1. Aug. 2019 keine Kitagebühren zahlen. Ihnen stehen außerdem Bildungs- und Teilhabeleistungen wie das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule zu.

Ab 2020 erhalten Sie den Kinderzuschlag, wenn…

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt

  • Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht verpartnert oder verheiratet ist

  • Sie für Ihr Kind Kindergeld beziehen

  • Sie kein Arbeitslosengeld II beziehen können

  • Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen

  • Ihr Verdienst eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, diese wird jeweils individuell berechnet.

Den Antrag für den Kinderzuschlag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

KiZ - DER ZUSCHLAG ZUM KINDERGELD

Anträge*

Weitere Leistungen und Angebote*

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können es als Zuschuss zu Ihrer Miete erhalten, aber auch zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum.

Weitere Informationen finden Sie hier…

WOHNGELD

Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht beschäftigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden könnte. Für die Zeiten, in denen Sie deswegen nicht oder nicht in vollem Umfang arbeiten dürfen, wird Ihnen Ihr Lohn in der bisherigen Höhe fortgezahlt. Sechs Wochen vor der Geburt müssen Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären, acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. In diesen Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).

Weitere Informationen finden Sie hier…

MUTTERSCHUTZ

Das Müttergenesungswerk bietet Müttern - allein oder mit ihren Kindern - ganzheitliche Kuren an. In ausgewählten Kliniken gibt es auch Vater-Kind-Kuren und Gesundheitsangebote für pflegende Angehörige.

Weitere Informationen finden Sie hier…

KUREN

Das Leben mit einem Handicap oder einem Familienmitglied mit Handicap - ob Kind oder Elternteil - ist für die ganze Familie eine besondere Herausforderung.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen!

MENSCHEN MIT HANDICAP

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Sie als Hinterbliebene/n bei einem Todesfall ab. Verlieren Kinder und junge Erwachsene ein Elternteil oder beide Elternteile, erhalten sie auf Antrag eine Waisenrente.

Weitere Informationen finden Sie hier…

HINTERBLIEBENENRENTE

FERIENERHOLUNG

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ermöglicht Familien Urlaub zu erschwinglichen Preisen. Die gemeinnützigen Ferienstätten gehören kirchlichen Trägern, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, den Naturfreunden und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Weitere Informationen finden Sie hier…

*Alle Angaben, Auskünfte, Informationen und Links sind lediglich zur Orientierung und Hilfestellung zusammengefasst. Für rechtliche Auskünfte, Informationen, Ansprüche oder Regelungen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden und Ämter.

Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung

Bistum Osnabrück

WAS IST EFLE?

Wir haben einen integrativen Blick auf Familien und verbinden vier große Themen, die Menschen haben können, unter einem Dach. Das ermöglicht Ihnen, schnell einen passenden und professionellen Ansprechpartner zu finden, der eine offene Tür und offene Ohren hat.

bietet folgende Beratung:

  • Erziehungsberatung

  • Kinder- u. Jugendberatung

  • Familienberatung

  • Paarberatung

  • Lebensberatung

  • Schwangerenberatung

  • Trauerarbeit

  • Gruppenangebote für Erwachsene

  • Gruppenangebote für Kinder

Wie kann ich Kinder in ihrer Trauer begleiten, wenn sie einen geliebten Menschen verloren haben? Sollen Kinder zur Bestattung mitkommen? Und in welchem Alter verstehen Kinder überhaupt, was sterben bedeutet? Im Flyer „Wenn Kinder trauern“ gibt es kompakte Antworten auf schwierige Fragen.

Umgang mit Familienstress

Elternsein ist nicht immer leicht. Besonders in dieser stressigen und herausfordernden Corona-Zeit. Hier finden Sie einfache Hilfestellungen für den Umgang mit Stress und Ärger, um den Alltag in Ihrer Familie besser zu meistern. Diese wurden von Wissenschaftler*innen und Expert*innen für psychische Gesundheit zusammengestellt.

Der SKF ist bunt und steht für Vielfalt, Toleranz und Gleichberechtigung.

Beratend unterstützen sie Frauen, Männer und Familien mit vielfältigen Problemen und in unklaren Problemsituationen.

Geben Schutz, Rat und Hilfe für Frauen mit und ohne Kinder bei körperlicher und seelischer Gewalt und Misshandlung.

Beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Leben mit dem Kind.

beraten Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre), die von häuslicher Gewalt betroffen sind in vertraulichen Einzelgesprächen. 
Kinder und Jugendliche können sich jederzeit direkt an uns wenden.

Beraterin setzt sich nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt gemäß des niedersächsischen Gewaltschutzgesetzes mit den Betroffenen oder Selbstmelderinnen in Verbindung und bietet weiterführende Hilfen an.

Betreuen volljährige Personen, die aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder Sucht nicht oder nur teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Beratung zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Das Jugendamt

Deutschlandweit arbeiten rund 560 Jugendämter und ihre Mitarbeitenden daran, das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besser zu machen. „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“ richtet sich an alle, die privat oder beruflich mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Wir beantworten viele häufig gestellte Fragen: Was sind Aufgaben eines Jugendamts? Was macht der Allgemeine Soziale Dienst? Was sind die Hilfen zur Erziehung? Wie adoptiere ich ein Kind?